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Allgemeine Lieferungs- und Verkaufsbedingungen
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| Allgemeines
Die nachfolgenden Lieferungs- und
Verkaufsbedingungen werden Inhalt des Liefervertrages, sofern wir nicht
Abweichungen, insbesondere entgegenstehende Einkaufsbedingungen des
Käufers, ausdrücklich schriftlich anerkennen. Offensichtliche
Irrtümer, Druck- oder Schreibfehler verpflichten uns nicht. Wir
bitten Sie, die Auftragsbestätigung zu überprüfen und
bei eventuellen Abweichungen gegenüber Ihrer Bestellung mit uns
Rücksprache zu nehmen. Die Abmessungen der Produkt werden laufen
überprüft, wir übernehmen jedoch keine Haftung für
Abweichungen infolge Modellwechsel oder Anpassungen.
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Angebot und Preise
Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Wir bemühen uns, die offerierten Preise, Mengen,
Qualitäten und Lieferfristen einzuhalten. Die bestätigten
Preise sind verbindlich. Die Nettopreise verstehen sich ab unserem
Lager Aarau, zuzüglich MwSt. Ab einem Bestellwert von mind. Fr.
300.- liefern wir in die ganze Schweiz franko Domizil. Bei Bestellungen
unter Fr. 300.- verrechnen wir die effektiven Versandkosten.
Unabhängig der Bestellsumme verrechnen wir einen pauschalen
Versicherungsbetrag.
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Lieferfristen
Die bestätigten Lieferfristen
werden nach bester Möglichkeit eingehalten. Können wir aus
Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, z. B. Streik, Krieg,
Betriebsstörungen, Verkehrshindernisse, Energie- und
Rohstoffmangel, Lieferverzögerungen oder Ausfälle von
Dritten, die Lieferverpflichtungen nicht erfüllen, so sind wir
berechtigt, die Termine in angemessener Weise zu ändern. Dem
Käufer entstehen daraus keine Ansprüche auf
Preisnachlässe oder Schadenersatzforderungen. Wir werden den
Käufer so rasch wie möglich über
Lieferverzögerungen informieren.
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Verpackung
Eine kostenlose Verpackung
berücksichtigt nur die zweckdienlichste Transportfähigkeit
der Artikel. Alle weitergehenden Ansprüche an die Verpackung wie:
Materialwahl und Beschaffenheit, bestimmte Einheitsgrößen,
Einzelversand müssen vereinbart werden. Diese werden zu
Selbstkosten organisiert und geliefert.
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Versand und Transportrisiko
Die Lieferung erfolgt franko Domizil.
Ohne Vorschrift des Bestellers werden Versandweg und Versandart nach
bestem Ermessen gewählt. Versandvorschriften des Käufers
werden nach Möglichkeit befolgt. Zusätzliche Spesen für
Post-, Eilgut- und Expresssendungen sowie Einzelsendungen an
verschiedene Empfänger gehen zu Lasten des Bestellers.
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Zahlung
Sofern in Angebot und
Bestätigung nichts anderes vereinbart wird, gilt 30 Tage netto ab
Fakturdatum, Allfällige Zahlungsspesen gehen zu Lasten des
Käufers. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszins
berechnet. Garantie / Reklamation. Der Kunde hat uns umgehend
nach Erhalt der Lieferung über allfällige Mängel zu
informieren. Bei Transportschäden ist der Spediteur
unverzüglich zu benachrichtigen und ein Protokoll zu verlangen.
Die Garantie erstreckt sich auf den Austausch des Produktes,
darüber hinaus vereinbarte Leistungen müssen schriftlich
gemeldet werden. Rücksendungen werden nur in Ausnahmefällen
nach vorgängiger Rücksprache mit uns angenommen.
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Garantie / Reklamationen
Der Kunde hat uns umgehend nach
Erhalt der Lieferung über allfällige Mängel zu
informieren, dies in einer Frist von 5 Werktagen. Transportschäden
sind uns innert 5 Tagen zu melden. Die Garantie erstreckt sich auf den
Austausch des Produktes, darüber hinaus vereinbarte Leistungen
müssen von beiden Parteien vorgängig schriftlich und
rechtsgültig vereinbart werden. Innolight übernimmt
ausschließlich Haftung auf das Material und nicht auf die
etwaigen Folgekosten. Für sämtliche Montage- und
Installationsarbeiten sowie Wartungen und die damit
zusammenhängenden Folgen, wird eine Gewährleistung abgelehnt.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind auch die Folgen des
natürlichen Verschleißes. Rücksendungen werden nur in
Ausnahmefällen nach vorgängiger Rücksprache mit uns
angenommen. Produkte in Garantie sind der Firma innolight franko
zuzustellen.
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Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an sämtlichen
ausgelieferten Produkten bis zum Eingang des vollständigen
Kaufpreises das Eigentumsrecht vor und können eine entsprechende
Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister vornehmen.
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Erfüllungsort
Erfüllungsort, Gerichtsstand und
Recht Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Rechtsdomizil.
Grundsätzlich gilt das Schweizerisches Obligationenrecht.
5000 Aarau, 1. April 2006
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